Mutter-Kind-Pass
Im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Vorsorge sind in Österreich augenärztliche Untersuchungen im ersten Lebensjahr (10.-14. Lebensmonat) und im zweiten Lebensjahr (22.-26. Lebensmonat) vorgesehen. Dies deshalb, weil Schielen oder einseitiges schlechtes Sehen (was anfangs meist unerkannt bleibt) bei Kindern ohne entsprechende Behandlung zu einer bleibenden Sehschwäche am betroffenen Auge führen kann. Diese kann später auch mit einer Brille nicht mehr verbessert werden (und bestimmte Berufe sind dadurch unter Umständen nicht mehr möglich). Je früher mit einer Behandlung begonnen wird, umso besser sind die Erfolgschancen.

Eine weitere Untersuchung sollte im Vorschulalter erfolgen, nicht zuletzt, um Ihren Kind einen optimalen Start in die Schullaufbahn zu ermöglichen.
Nur durch eine augenärztliche Untersuchung kann die Sehfähigkeit Ihres Kindes exakt beurteilt werden.
Zur exakten Untersuchung sind meist pupillenerweiternde Tropfen notwendig. Ihr Kind wird dadurch vorübergehend etwas lichtempfindlicher. Bitte nehmen Sie daher für den Nachhauseweg eine Sonnenbrille oder eine Schirmmütze mit.

